Corona-Maßnahmen in Schulen, die ab 5.9. gelten
Tests:
PCR- bzw. Antigen-Tests können freiwillig durchgeführt werden, es werden den Schüler:innen wöchentlich Antigentests zur Verfügung gestellt.
Lehrpersonen und Schüler:innen, die positiv getestet wurden und symptomfrei sind, nehmen mit FFP2-Maske am Unterricht teil. Ein Freitesten ist frühestens nach 5 Tagen möglich (negativer PCR-Test oder CT-Wert > 30); Maskenpausen dürfen nur in dafür vorgesehenen Räumen gemacht werden.
Lehrpersonen und Schüler:innen, die Symptome haben, müssen zuhause bleiben und ein ärztliches Attest bringen.
Covid-19 ist nach wie vor eine meldepflichtige Krankheit.
Fernbleiben vom Unterricht:
Ist nicht mehr möglich, nur in Ausnahmefällen (Risikopersonen-Regelung)